Whistleblowing

Meldung von Rechtsverstößen

In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 wurde das Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 erlassen, das den Schutz von Personen regelt, die Verstöße gegen EU-Recht melden, und Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern im Zusammenhang mit nationalen Vorschriften einführt.

Das Unternehmen hat Meldekanäle gemäß Gesetzesdekret Nr. 24/2023 eingerichtet. Das Meldeportal ist unter folgendem Link erreichbar: https://wbportal.cloud/giobas.

Auf diesem Portal finden Sie alle Informationen und Anweisungen, die für die Aktivierung der Meldekanäle erforderlich sind.